Beitragsbild des Artikels "Haftungsausschluss". Ein Piktogramm auf der rechten Seite zeigt eine Frau, die mit einer Lupe einen Vertrag durchschaut.

Haftungsausschluss: Voraussetzungen für Wirksamkeit & Muster-Beispiele

Der Haftungsausschluss ist in der deutschen Geschäftswelt ein zentraler Baustein des Vertragswesens. Gleichzeitig sind sein Einsatz und seine Wirksamkeit häufig mit juristischen Feinheiten verknüpft. Ein korrekt formulierter Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Unternehmen signifikant vor finanziellen Schäden schützen, die durch Vertragsverstöße oder andere juristische Anfechtungen entstehen können. Doch wie sorgt man für einen rechtssicheren Haftungsausschluss? Wo liegen die Grenzen des Haftungsausschlusses und was sollten Unternehmen beachten, wenn Sie einen Haftungsausschluss formulieren? Diese und weitere Fragen und Informationen werden in diesem Artikel erörtert. Anhand von Praxisbeispielen und Beispiel-Formulierungen wird nachvollziehbar, was Unternehmen bei der Anwendung von Haftungsausschlüssen beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Haftungsausschluss?

Mit dem Haftungsausschluss werden besondere Haftungsbeschränkungen zwischen zwei Parteien eines Vertrages festgelegt. In einigen Fällen wird die Haftung für bestimmte Sachverhalte gänzlich ausgeschlossen. In der Rechtspraxis finden sich Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in spezifischen Anlagen im Vertrag.

Haftungsausschlüsse verfolgen ein klares Ziel. Sie werden in einen Vertrag oder in den AGB verankert, um die Risiken des Unternehmens zu begrenzen. Mit einem Haftungsausschluss kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder bestimmte Schadensarten komplett ausgeschlossen oder im Hinblick auf die Haftungshöhe gedeckelt werden. Der Unternehmer übernimmt zwar weiterhin die Verantwortung für sein Handeln, übernimmt aber nicht mehr die Haftung. Haftungsausschlüsse sind ein regulärer Bestandteil von Verträgen geworden, um Verhandlungen zu beschleunigen und Klarheit über die Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien zu schaffen.

Ein Haftungsausschluss kann sich auf die Sachmängelhaftung, die Rechtsmängelhaftung oder die Schadensersatzpflicht beziehen.

Sind Haftungsausschlüsse rechtswirksam?

Ein Haftungsausschluss kann rechtswirksam sein, da das Bürgerliche Gesetzbuch und diverse Gerichtsurteile den Haftungsausschluss an verschiedenen Stellen thematisieren. Allerdings unterliegt der Haftungsausschluss klaren Einschränkungen.

Unter anderem können mit einem Haftungsausschluss nicht alle Schadensformen ausgeschlossen werden. Grenzen setzen ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und gesetzliche Verbraucherschutzregelungen, die nicht durch Klauseln in den AGB aufgehoben werden können.

Damit ein Haftungsausschluss als rechtswirksam gilt, ist es entscheidend, dass er transparent und verständlich formuliert ist. Alle Vertragsparteien müssen verstehen, auf welche Rechte sie verzichten und welche Risiken sie übernehmen. Unternehmen können in Vertragsverhandlungen und Individualvereinbarungen Haftungsausschlüsse erweitern, wenn alle Parteien einverstanden sind.

Häufig beschäftigt das Thema Haftungsausschluss die deutschen Gerichte. Da es bei den Formulierungen in Haftungsausschlüssen um juristische Nuancen und Vollständigkeit geht, bewerten Gerichte in ihren Urteilen die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen unterschiedlich.

Wo liegen die Grenzen des Haftungsausschlusses?

Die Formulierung von Haftungsausschlüssen ist in engen Grenzen möglich. Die folgenden sechs Punkte müssen in jedem Fall beachtet werden:

  • Haftungsausschlüsse können keine Schäden ausschließen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • Haftungsausschlüsse müssen transparent und verständlich formuliert sein. Vollständigkeit bei der Formulierung ist entscheidend.
  • Ein Haftungsausschluss darf einen Verbraucher oder Vertragspartner nicht durch geschickte Formulierungen täuschen.
  • Haftungsausschlüsse dürfen nicht gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen.
  • Ein Haftungsausschluss darf nicht den Vertragszweck gefährden.
  • Bei Personenschäden sind Haftungsausschlüsse eingeschränkt möglich.
  • Gerichte entscheiden trotz Haftungsausschluss im Schadensfall häufig für den Verbraucher.

Die korrekte und transparente Formulierung des Haftungsausschlusses ist entscheidend, um sicherzustellen, dass er seine beabsichtigte Wirkung entfaltet. Aus Unternehmenssicht ist es zielführend, die professionelle anwaltliche Beratung zu nutzen, um die Chance auf Erfolg in späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen zu erhöhen.

Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass der komplette Ausschluss jeglicher Haftung in Deutschland nach § 309 BGB im Bereich der sogenannten Klauselverbote unzulässig ist. Der Gesetzgeber schützt durch die Vorgaben im BGB Vertragspartner davor, dass Unternehmen in ihren Verträgen die Verantwortung für ernste Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder absichtliches Handeln entstanden sind, durch einen kompletten Haftungsausschluss von sich weisen.

Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2015 beispielsweise (VIII ZR 26/14):

Eine umfassende Freizeichnung (Haftungsausschluss) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 BGB nicht stand.

Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Haftungsausschluss?

Ein Haftungsausschluss muss klar, verständlich und nachvollziehbar sein, um wirksam zu sein. Er muss zwischen den Vertragspartner besprochen und ausgehandelt werden. Aus diesem Grund sollte der Haftungsausschluss explizit und in hervorgehobener Position in den Vertragsunterlagen thematisiert werden. In den AGB sollte sich ein zusätzlicher Hinweis auf den Haftungsausschluss finden lassen.

Damit der Haftungsausschluss im Streitfall vor einem Gericht standhält und als rechtskonform anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Eindeutige und klare Formulierung, die keine Zweifel über den Ausschluss der Haftung offenlassen.
  • Die Beweislast für den wirksamen Ausschluss liegt beim eindeutig beim Haftenden.
  • Es ist keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners erkennbar.

Beispiel-Formulierungen für Haftungsausschlüsse

Wirksame Haftungsausschlüsse sind präzise formuliert und auf den jeweiligen Anwendungsfall explizit zugeschnitten. Die folgenden Formulierungen sind beispielhaft:

Muster für einen Haftungsausschluss bei Produktnutzung

„Unsere Produkte werden ausschließlich zur Nutzung Privatbereich vertrieben. Aus diesem Grund übernehmen wir als Hersteller keinerlei Haftung für aus einer Nutzung bzw. nicht möglichen Nutzung entstandene Schäden, Datenverluste oder aufgetretene Folgeschäden inklusive Schäden aufgrund entgangener Unternehmensgewinne oder verlorener Geschäftsinformationen. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls für den Fall, dass unser Unternehmen vorab über das mögliche Auftreten solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.“

Muster für einen Haftungsausschluss in Produktion und Vertrieb

„(Firmenname) haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung am Produkt nach Verlassen unseres Werks entstehen.“

Muster für einen Haftungsausschluss bei Nachrichten-Vertraulichkeit

“Der Inhalt dieser E-Mail ist streng vertraulich und nur für den angegebenen Empfänger bestimmt. Es ist verboten, die E-Mail, seinen Inhalt oder einzelne Informationen ohne die schriftliche Zustimmung des Absenders online an Dritte weiterzugeben. Sollte diese E-Mail Sie versehentlich erreicht haben, teilen Sie uns dies bitte mit oder löschen Sie diese Nachricht unverzüglich. Für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung oder Verbreitung dieser Nachricht entstehen, haften wir nicht.“

Haftungsausschluss stets rechtlich prüfen lassen

Es gibt unzählige Beispiele und Klauseln, mit denen ein Haftungsausschluss formuliert werden kann. Es ist sinnvoll, einen Haftungsausschluss in den AGB oder in spezifischen Vertragsunterlagen vorab von einem Anwalt für Vertragsrecht prüfen zu lassen. In manchen Fällen entscheiden einzelne Begriffe, Informationen oder Formulierungen darüber, ob der Haftungsausschluss wirksam ist oder vor Gericht angegriffen werden kann.

Was sind die Folgen eines unzulässigen Haftungsausschluss?

Ein fehlerhaft oder fahrlässig formulierter Haftungsausschluss hat Konsequenzen, wenn es zum Streitfall und einer Klage vor Gericht kommt. Ist der Haftungsausschluss vor Gericht nicht durchsetzbar, haftet das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben oder aufgrund einer individualjuristischen Entscheidung. In diesem Fall verursacht dies finanzielle Schadenersatzansprüche und ein Reputationsverlust.

Grundsätzlich sollten Unternehmen sich vergewissern, dass ein Haftungsausschluss in den AGB spezifisch formuliert und nicht zu weit gefasst ist. Ansonsten macht sich das Unternehmen angreifbar. Zu einseitige Vertragsklauseln können als Verstoß gegen das AGB-Recht gewertet und im schlimmsten Fall für nichtig erklärt werden. Ein regelmäßiger Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung und fortlaufende Beratung von Juristen helfen Unternehmen, Haftungsausschlüsse korrekt und gesetzeskonform zu formulieren.